Erotische Geschichten: Kurzvorstellung der Autoren, die klassische erotische Geschichten oder moderne erotische Geschichten schreiben.

Die Autoren der erotischen Geschichten. Es sind berühmte Schriftsteller, manche tarnten sich mit Pseudonymen. Es sind (Haus-)Frauen, die in ihrer Freizeit frivole Bestseller verfassten. Es sind Literaten, begnadete Pornografen, Frauenversteher und Perverse - allesamt zu schade, um vergessen zu werden.

Der Prozess um Lady Chatterley

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“Lady Chatterley”: Die skandalumwitterte erotische Geschichte einer sinnenfrohen Frau aus dem sittenstrengen England bescherte - bevor das Buch verboten wurde - Tausenden aufregend-frivoles Leseglück, dem Autoren aber Ärger und Verachtung und dem Verlag fast den Untergang.

“Lady Chatterley” wurde gleich nach ihrem Erscheinen verboten. 30 Jahre später wagte es ein englischer Verlag, eine Neuauflage herauszubringen. Und wurde prompt am 20. Oktober 1960 vor Gericht gezerrt. In fünf Verhandlungstagen vor dem Londoner Kriminalgericht Old Bailey ging es nicht allein um das Schicksal des Romans, sondern auch um das Fortbestehen des Verlags, der sich finanziell stark engagiert hatte. Es sollte geurteilt werden, ob “Lady Chatterley” unmoralisch oder gar obszön sei.

Penguin Books hatte England mit 200.000 gedruckten Exemplaren von “Lady Chatterleys Liebhaber” geradezu überschwemmt und sollte die Bücher nun zurückziehen und einstampfen lassen. Am entscheidenden Gerichtstag war der Saal des Old Baileys überfüllt. Die öffentliche Anklage wurde von Mervyn Griffith Jones geführt, der schon in den Nürnberger Prozessen Kriegsverbrecher an den Galgen gebracht hatte. Gerald Gardiner, einer der prominentesten Anwälte Englands, verteidigte die Position des Verlags.

Doch seine Chancen sanken, seit bekannt wurde, wie die Jury zusammengesetzt war. Neun der Geschworenen waren Männer, drei Frauen, darunter eine Kindergärtnerin und eine Witwe mit vier Kindern. Der Staatsanwalt las in seiner Eröffnungsrede sämtliche “unanständigen Stellen” des Werks vor und zählte dabei die schlimmen Worte. Richter Byrde unterbrach die Aufzählung. Doch am nächsten Tag berichtete die Londoner Presse sämtliche Details, die Sexstellen der Geschichte wurden nachgedruckt - es gehörte zur erlaubten Gerichtsberichterstattung.

24 Zeugen wurden während der Verhandlung aufgerufen, um “Lady Chatterley” endgültig aus dem Verkehr zu ziehen. Doch mit den Zeugen wendete sich das Blatt ...

Berühmte Autorinnen und Autoren traten vor Richter Byrde, Personen des öffentlichen Lebens, Geistliche, eine Lehrerin, Väter und Mütter von Kindern, die durch das Lesen der “obszönen Lady Chatterley” in Gefahr geraten mussten - so die Anklage.

Die geadelte Schriftstellerin Rebecca West sagte: “Es ist die Vermutung ausgesprochen worden, dass dieses Buch den außerehelichen Geschlechtsverkehr propagiert. Wenn man nur den Plot nimmt, scheint das richtig zu sein. Und verkennt doch das Werk. Das Buch zeigt ein zerbrochenes Leben und was Lady Chatterley aus diesem Leben gemacht hat.”

Dr. John Robinson, Bischof von Woolwich, wurde vom Anwalt gefragt: “Wäre es besser, wenn das Buch neu erscheint, nachdem die Sexstellen herausgestrichen wurden?”

Der Bischof antwortete: “Ich glaube, die einzige Wirkung wäre, dass die Menschen glauben würden, der Autor habe etwas Schmutziges geschrieben ...” Der damals bekannte Kritiker Kenneth Tynan fügte hinzu: “Es ist ein alter Trugschluss, dass ein Buch, dessen Figuren unmoralisch handeln, notwendigerweise ein obszönes Buch ist.”

Am fünften Tag der Verhandlung zogen sich die Geschworenen zur Beratung des Urteils zurück. Nach drei Stunden kehrten sie um 14.55 Uhr in den Gerichtssaal zurück. Es war der 2. November 1960. Richter Byrde fragte: “Erachten Sie den Penguin Books Verlag als schuldig oder als nicht schuldig an der Veröffentlichung einer obszönen Ware?”

“Nicht schuldig!”

In den nächsten Wochen wurden 1,5 Millionen Exemplare der “Lady Chatterley” in England verkauft. Für den Autoren der “Chatterley”, D. H. Lawrence, der mit seinem Geist und seinem Vermögen für die Veröffentlichung seines Werks gekämpft hatte, kam der Triumpf jedoch zu spät ...

In Deutschland sollte das vermeintliche Sexbuch weiterhin nicht veröffentlicht werden. Der Volkswartbund Köln, ein katholischer Zusammenschluss zum Kampf gegen Unsittlichkeit, hatte dafür Strafantrag gegen den Hamburger Verleger Ledig-Rowohlt gestellt.

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